Neumarkt am Wallersee besitzt mit der Nepomuk-Kapelle eine kostbare Andachtsstätte, ein sakrales Kleinod, das im Stadtzentrum steht und auch kunsthistorisch sehr bemerkenswert ist. Die im Jahre 1730 errichtete Barockkapelle ist ein Halbrundbau in der Gartenmauer des Bezirksgerichts, Hauptstraße 16.
Von 1729 bis 1740 war Joseph Martin von Kronenkreuz Richter und Pfleger in Neumarkt. Er veranlasste die Errichtung dieses Kulturdenkmals. Die Kapelle ist 3,60 m breit und drei Meter tief. Die Traufenhöhe beträgt 3,60m. Das Kupferdach besitzt straßenseitig einen Spitzwalm, gegen Osten einen Rundwalm. Dir Toröffnung mit einem Segmentbogen ist 1,80 breit und hat eine Scheitelhöhe von 2,90 m.
Das prächtige Schmiedeisengitter, eine zweiflügelige Tür mit Arabesken und üppigem Zierrat ist eine sehr gute kunsthandwerkliche Arbeit, es wiederholt Motive, die im Stuck vorkommen. Das formschöne Gitter und der dekorative Stuck weisen als ähnliche Formmerkmale auf. Das Innere der Kapelle mit der halbkreisförmigen Nische und dem Kreuzstichgewölbe besitzt eine reiche Band- und Gitterwerkstukkatur von Johann Michael Vierthaler aus Mauerkirchen (gestorben 1743). In der Kapelle steht eine 2,50 m breite Altarmensa aus Holz.
Besonders kostbar sind die drei Skulpturen, die der bedeutende Neumarkter Barockbildhauer Paul Mödlhammer (1680-1743) schuf: In der Mitte der heilige Johannes Nepomuk mit einem kreuztragenden Engel, links der heilige Sebastian und rechts der heilige Rochus. Die Kapelle erinnert an den „Schwarzen Tod“, denn Sebastian und Rochus sind die wichtigsten Pestpatrone. Als die Nepomuk-Kapelle gebaut wurde, erinnerte man sich noch sehr gut an die Schreckensjahre 1713/14, als die Pest in der Umgebung von Neumarkt wütete.
Johannes Nepomuk, 1350 als Sohn eines Richters geboren, wurde 1393 gefoltert und von der Prager Karlsbrücke in die Moldau gestürzt und ertränkt; er galt als weiser und gerechter Mann und war Notar der erzbischöflichen Gerichtskanzlei in Prag. Daher wird er nicht nur als Brückenheiliger verehrt, sondern auch als Patron des Gerichtswesens.
Die Schnitzfigur des heiligen Johannes Nepomuk in der Kapelle beim Bezirksgericht ist lebensgroß, 1,70 m hoch, während die beiden Nebenfiguren etwas kleiner, jeweils 1,40 m hoch, sind. Der Heilige Johannes Neopomuk wird als Priester dargestellt, mit einem Birett auf dem Kopf, seine Attribute sind ein Kruzifix und ein Palmzweig.
Sankt Sebastian ist als römischer Offizier mit Pfeilen in der Hand dargestellt. Das erinnert daran, dass Kaiser Diokletian Sebastian wegen seines christlichen Glaubens zum Tod verurteilte und von Bogenschützen erschießen ließ. Rochus ist als Pilger zu erkennen, er zeigt mit der rechten Hand auf seine Wunde am Oberschenkel.
An dieser Kapelle ist besonders zu schätzen, dass sie in allen Teilen sehr hochwertig ist und alles aus dem Erbauungsjahr 1730 stammt: das Bauwerk selbst, seine Barockarchitektur, die drei Skulpturen, der Stuck, das Eisengitter.
Die Fronleichnamsprozession macht hier Halt, wenn eines der vier Evangelien zum Hochfest des Leibes und Blutes Christi vor der Kapelle beim Bezirksgericht verlesen und der eucharistische Segen gespendet wird.
Die Neumarkter Nepomuk-Kapelle, die zum Bezirksgericht gehört und im Eigentum der Republik Österreich steht, befindet sich in einem einwandfreien Erhaltungszustand, man sieht ihr an, dass es Menschen gibt, die sich um sie kümmern und dieses kleine Juwel pflegen.
Quelle: Raststätte. Auf dem Weg mit Christus (2009). Eigenverlag des PGR Neumarkt am Wallersee